Sanierung der Brünigstrasse startet mit neuer Etappierung

Projektierung der Brünigstrasse gestartet
Der Regierungsrat hat in diesem Frühjahr das Ingenieurmandat für die Projektierung der Brünigstrasse in den Abschnitten «Klosterallee» und «Zentrum» vergeben. Seit Juni arbeitet das beauftragte Planungs- und Ingenieurbüro Mätzener & Wyss Bauingenieure AG das Vorprojekt der Sanierung inklusive der notwendigen Werkleitungsarbeiten aus. Die geplanten Aufwertungsmassnahmen an den kommunalen Strassen und am Knoten Rüti-/Brünigstrasse werden dabei vorerst ausgeklammert, da diesbezüglich eine Beschwerde beim Regierungsrat hängig ist.

Sanierung und Werkleitungsarbeiten auf der Brünigstrasse priorisiert
Aufgrund der Dringlichkeit der Sanierung der Brünigstrasse haben Kanton und Gemeinde beschlossen, die ursprünglich vorgesehene Etappierung aus dem BGK anzupassen. So soll in einer ersten Etappe die Sanierung der Brünigstrasse von der Einmündung Rütistrasse bis Kreisel Nordstrasse umgesetzt werden. Auf diese Weise kann der dringliche und unbestrittene Sanierungsbedarf der Brünigstrasse und der dortigen Werkleitungen ohne Unterbruch vorangetrieben und ein Baustart im 2028 in Aussicht gestellt werden. Durch die Sicherstellung einer minimalen Fahrbahnbreite von 5.20m wird auf der Brünigstrasse bei Bedarf Gegenverkehr weiterhin möglich sein. Eine allfällige Aufwertung der kommunalen Strassen im Zentrum mit Bahnhof- und Lindenstrasse erfolgt in einer zweiten, späteren Etappe. Der Auftrag des Ingenieurbüros wurde dahingehend angepasst.

Testbetrieb als Entscheidsgrundlage
Wie bereits angekündigt (Mitteilung Gemeinde Sarnen vom 4. März 2025), soll die Bevölkerung zu gegebener Zeit über den kommunalen Anteil der Planungskosten (Projektierungskredit) für die Umgestaltung und Aufwertung der Brünig-, Bahnhof- und Lindenstrasse abstimmen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Aufwertungsmassnahmen gemäss BGK der Gemeinde einen langfristigen Mehrwert bringen. Um die Wirksamkeit der Massnahmen aufzeigen und sicherstellen zu können, hat der Gemeinderat die Umsetzung eines Testbetriebs beschlossen. Die Erfahrungswerte des Testbetriebs sollen der Bevölkerung als Entscheidsgrundlage für die Abstimmung zum Projektierungskredit dienen. Die Gesamtkosten für den Testbetrieb werden von Kanton und Gemeinde gemeinsam getragen.